Dass ein Gartenhaus ohne Fundament häufig nachgefragt wird, liegt nicht nur am hohen Bauaufwand. Es gibt andere wichtige Gründe oder zwingende Vorgaben, die ein Betonfundament ausschließen:
1. Regelungen in Kleingärten:
In den meisten Kleingärten, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen, sind Betonfundamente mittlerweile verboten. Dies liegt zum einen an der unerwünschten dauerhaften Bodenversiegelung aus ökologischen Gründen, und zum anderen daran, dass ein Betonfundament die Gestaltungsfreiheit für Nachpächter erheblich einschränkt.
2. Vorgaben für genehmigungsfreie Gartenhäuser:
In einigen Bundesländern und Gemeinden dürfen Gartenhäuser, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, nicht auf einem dauerhaften Betonfundament stehen.
3. Steuervorteile für Selbstständige:
Ein Gartenhaus, das ganzjährig als Arbeitszimmer genutzt wird, kann von Selbstständigen als „bewegliches Wirtschaftsgut“ steuerlich abgesetzt werden. Damit es als „beweglich“ gilt, darf es jedoch nicht auf einem festen Betonfundament stehen, sondern muss sich ohne Rückstände im Boden abbauen und wieder aufbauen lassen.
Es überrascht daher nicht, dass das „Gartenhaus ohne Fundament“ häufig gesucht wird. Selbst wenn keine zwingenden Gründe gegen ein Betonfundament sprechen, erscheint der absehbare Aufwand für viele Hobby-Gärtner abschreckend: Boden ausheben, begradigen und verdichten, Schalung anbringen, Kiesschicht einfüllen und verdichten, Frischbeton in Schichten einfüllen, Stahlmatten als Armierung dazwischen – das ist oft zu viel für den Hobbygärtner.