Kunden werben Kunden – Teilnahmebedingungen

Vertragsgegenstand

Die Finnhaus-Vertrieb M. Wolff GmbH (nachfolgend „Finnhaus Wolff“) vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des KwK-Programms über Banner, Empfehlungs-E-Mails oder -Links an Kunden. Die Produktpalette von Finnhaus Wolff steht unter dem Vorbehalt der Änderung. Finnhaus Wolff ist berechtigt, Produkte, den Produkt- und Leistungsumfang und die entsprechenden Preise nach eigenem, freiem Ermessen abzuändern.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die Teilnahme am KwK-Programm von Finnhaus Wolff muss der Referenzkunde folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Referenzkunde ist eine natürliche Person und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Referenzkunden befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Referenzkunde muss selbst ein Produkt von Finnhaus Wolff erworben haben. Zu diesem Vertrag muss eine aktive E-Mail-Adresse hinterlegt sein, welche zur Prämienauszahlung genutzt werden kann. Die Teilnahme am KwK-Programm von Finnhaus Wolff ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme aufgrund einer nachhaltigen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit. Sofern der Referenzkunde eine Empfehlungs-E-Mail oder einen Empfehlungs-Link versendet, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden. Der Referenzkunde ist nicht berechtigt, im Namen von Finnhaus Wolff aufzutreten. In keinem Fall ist der Referenzkunde berechtigt, für Finnhaus Wolff Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Finnhaus Wolff missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der Referenzkunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die Finnhaus Wolff Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Konditionen unterlassen. Der Referenzkunde darf von Bannern, Empfehlungs-E-Mails oder -Links abgesehen Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Finnhaus Wolff nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von Finnhaus Wolff vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von Finnhaus Wolff im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung. Sofern der Referenzkunde die Bestellung im Namen des geworbenen Kunden durch Eingabe dessen personenbezogener Daten tätigt, versichert der Referenzkunde, durch den geworbenen Kunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber Finnhaus Wolff ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.

 

Vergütung

Der Referenzkunde erhält für die von ihm vermittelten Kundenaufträge eine Vergütung in Form eines Gutscheins per E-Mail. Finnhaus Wolff ist berechtigt, die Vergütungsübersicht, falls erforderlich, an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen. Der Referenzkunde ist nur vergütungs- bzw. prämienberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des vermittelten Auftrages bei Finnhaus Wolff selbst Kunde ist. Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von Finnhaus Wolff ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags. Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Referenzkunden zwischen dem geworbenen Kunden und Finnhaus Wolff direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den geworbenen Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von Finnhaus Wolff beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig. Der Referenzkunde hat kein Recht auf Vergütung, wenn er nicht ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken am KwK-Programm von Finnhaus Wolff teilnimmt und/oder im Rahmen seiner Empfehlung auf sonstige Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.

 

Entgeltfähige Aufträge und Abrechnung

Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der geworbene Kunde oder der im Namen des geworbenen Kunden bevollmächtigte Referenzkunde seine Bestellung über Finnhaus Wolff oder einen Händler vornimmt. Finnhaus Wolff behält sich das Recht vor, vom Referenzkunden vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des geworbenen Kunden ein wichtiger Grund vorliegt. Finnhaus Wolff wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. Finnhaus Wolff hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des geworbenen Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Ist eine Umberatung erfolgreich, erhält der Referenzkunde das Entgelt für das tatsächlich realisierte Produkt, nicht für das ursprünglich beauftragte. Die Vergütung wird nach Aktivierung des bestellten Produkts im Voraus gezahlt. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht aber erst dann, wenn der vom Referenzkunden vermittelte und von Finnhaus Wolff bestätigte Kundenauftrag durchgeführt wird und der Kunde seine vertraglichen Leistungen gegenüber Finnhaus Wolff vollumfänglich erbringt. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Referenzkunden zurückzuzahlen. Ohne schriftliche Zustimmung von Finnhaus Wolff kann ein Vergütungsanspruch nicht abgetreten werden. Der Referenzkunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Berechtigter Empfänger der Vergütung ist stets der Referenzkunde, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. Finnhaus Wolff wird die Vergütung an die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte E-Mail-Adresse übersenden.

 

Schutz der Kundendaten

Der Referenzkunde verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des geworbenen Kunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. Er verpflichtet sich, diese Kundendaten nicht zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs von Produkten und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu nutzen bzw. diese an Dritte weiterzugeben. Die Verwendung dieser Daten ist ihm ausschließlich auf Basis dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen seiner empfehlenden Tätigkeit gestattet.

 

Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Finnhaus Wolff ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit geänderten Wettbewerbsbedingungen anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Lücken im Vertrag vorliegen sollten.